Neuerungen zum Thema Finanzen in 2024

Alle Änderungen für das neue Jahr

Hallo und herzlich willkommen im Jahr 2024. Heute bekommt Ihr von uns wichtige Hinweise und Tipps für Eure Finanzen mit allen Änderungen für das neue Jahr.

  • Der Grundfreibetrag wird erhöht: Nachhaltiges Heizen, Mindestlohn, GKV-Beiträge oder Pflegeleistungen – das kommende Jahr bringt Anpassungen mit sich, die auch finanzielle Auswirkungen haben.
  • Gebäudeenergiegesetz: Wer ab 2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem entsprechenden Gebiet stellt, muss eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installieren. Außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Regelung frühestens ab 2026 in Kraft. Für Bestandsimmobilien besteht keine Austauschpflicht, solange die Heizung funktioniert oder repariert werden kann. Bei einem irreparablen Defekt einer bestehenden Gas- oder Ölheizung gelten mehrjährige Übergangsfristen.
  • Heizungstausch gefördert: Die Umstellung auf 65 Prozent erneuerbare Energie wird mit einer Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten belohnt. Weitere Fördermittel stehen zur Verfügung: 20 Prozent für Umstellungen bis Ende 2028 und 30 Prozent für Personen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr. Die Gesamtförderung kann maximal 70 Prozent betragen.
  • Minijob – Verdienstgrenze auf 538 Euro erhöht: Die Anhebung des Mindestlohns führt zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobber. Statt der bisherigen 520 Euro beträgt die maximale Höhe nun 538 Euro seit 2024.
  • Beitragsbemessungsgrenze für Rente: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Rentenversicherung steigt von 7.300 auf 7.550 Euro (alte Bundesländer) und von 7.100 auf 7.450 Euro (neue Bundesländer). Die BBG bestimmt den maximalen Bruttolohnbetrag für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Mehr Pflegegeld: Ab 2024 steigt das Pflegegeld um 5 Prozent für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden können. Die Leistungen bewegen sich bisher zwischen 316 und 901 Euro, je nach Pflegegrad.
  • Höherer Zuschuss bei stationärer Pflege: Auch der Zuschuss zum Eigenanteil für Personen im Pflegeheim erhöht sich seit 2024. Abhängig von der Dauer der Pflege gibt es höhere Entlastungszuschläge: Im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und im vierten Jahr 75 Prozent.
  • bAV I – Höhere Förderung: Der maximale steuerliche Förderbetrag für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steigt von 584 auf 604 Euro, ebenso der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 auf 302 Euro monatlich.
  • bAV II – Höherer Freibetrag für Krankenversicherung bei Betriebsrenten: Leistungen der bAV unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Freibetrag in der Krankenversicherung steigt 2024 von monatlich 169,75 auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 auf 173,25 Euro (Ost). Pflichtversicherte Rentner müssen nur für bAV-Leistungen über dieser Grenze Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Höherer Zusatzbeitrag Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt auf 1,7 Prozent (+0,1 Prozentpunkte). Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 62.100 Euro (+3,8 Prozent) erhöht. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nun erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 Euro möglich (vorher 66.600 Euro).
  • Bürgergeld steigt auf 563 Euro: Das 2023 eingeführte Bürgergeld erhöht sich von 502 auf 563 Euro für erwachsene Alleinstehende. Volljährige Partner erhalten statt 451 Euro nun 506 Euro. Auch für Kinder wird das Bürgergeld angehoben – je nach Alter um 39 Euro (0 bis 5 Jahre), 42 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 51 Euro (14 bis 17 Jahre).
  • Mindestlohn: Der Mindestlohn wird von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben.
  • Ausweitung der Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u.a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (u.a. das Bausparen) wird auf 40.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf 80.000 Euro verdoppelt. Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für die staatliche Förderung auf 1.200 Euro (bisher 400 Euro) verdreifacht. Wir zeigen Dir, wie Du 16.000 EUR sparen kannst.
 

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Quelle: https://share.digidor.de/

Wir beraten Dich gern zu den Neuerungen!

Tim Kilz

Geschäftsführer / Finanzwirt (CoB)
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