Riester – Der gläserne Tresor         

 

Wer einen Riester-Vertrag in der Vergangenheit abgeschlossen hat, hat damit in der Regel die Absicht verfolgt, die eigene Altersvorsorge aufzubessern.
In dem Glauben für den Lebensabend vorzusorgen fließt monatlich, regelmäßig ein fester Betrag (max. 163€) in den Vertrag. Im Mai jeden Jahres kommt dann noch die staatliche Zulage dazu. Doch funktioniert das auch wirklich so?

Als Riester-Sparer*in sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob die Zulage auch bei Ihnen gutgeschrieben wird. Ist das nicht der Fall, muss der Zulagenantrag überarbeitet werden. Rückwirkend kann man die Zulagen nur für zwei Jahre mit einem Festsetzungsantrag nachfordern.

Darüber hinaus sollten Sie die Riesterbeiträge jährlich bei der Steuer mit angeben, damit Sie gegebenenfalls noch eine Steuererstattung bekommen. Haben Sie weder die Zulagen beantragt noch die Beiträge bei der Steuererklärung angegeben, erhalten Sie keine Förderung!


Hohes Vertragsguthaben gibt ein gutes Gefühl

Wer schon zu Beginn in den 2000er-Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, wird sich einen ansehnlichen Kapitalstock aufgebaut haben. Dabei sind Fonds-Riester in der Regel die mit Abstand rentabelsten, teilwiese liegt das Vertragsguthaben bei 50.000€ und mehr.

Das sieht erstmal gut aus. Das Problem besteht allerdings darin, dass das Geld im Alter nicht zur freien Verfügung steht. Es muss stattdessen auf Lebenszeit verrentet werden. Sie fragen sich, wie hoch die Rente ausfallen mag?

Als Faustformel kann angenommen werden, dass pro 10.000€ Vertragsguthaben eine monatliche Rente von ca. 30€ gezahlt wird. Wer also 50.000€ angespart hat, kann mit einer Rente von 150€ monatlich rechnen. Es dauert also 333 Monate bis das Geld an Sie ausgezahlt wurde. Das sind dann über 27 Jahre!

Zwar können Sie sich 30% sofort bei Renteneintritt auszahlen lassen, aber dadurch reduziert sich auch die monatliche Rente um 30%. Am Ende müssen Sie genauso lange warten, bis das Geld bei Ihnen angekommen ist. Ich spreche deswegen auch gerne bezüglich der Riester-Rente von einem gläsernen Tresor. Sie sehen zwar das Geld, kommen aber nicht an Ihr Riesterguthaben heran bzw. nur in kleinen Dosierungen. Ein großer Gewinn ist das verglichen mit einfachem Zurücklegen oder Investieren nicht.


Besteuerung der Riester-Rente

Wenn Sie bisher schon nicht erfreut über die Verfügungsmöglichkeiten sind, wird es bei steuerlicher Betrachtung noch schlechter. Die Riester-Rente ist nämlich voll steuerpflichtig. Das heißt in unserem Beispiel, dass von den 150€ Rente das Finanzamt noch etwas abbekommt. Das ist natürlich je nach persönlicher Situation unterschiedlich. Es sollte aber pauschal mit 20% Steuerabzug gerechnet werden. So bleiben dann nur noch 120€ Rente übrig. Ergänzend dazu weise ich darauf hin, dass auch die 30% Einmalzahlung zu Beginn der Rentenzeit voll versteuert werden muss.

Die höhere Summe führt sehr wahrscheinlich zu einem höheren Steuersatz. Realistisch kalkuliert liegen wir dann bei etwa 30%. Das heißt in unserem Beispiel: Von dem Auszahlungsbetrag von 15.000€ gehen 4.500€ an das Finanzamt. So kann es durchaus sein, dass am Ende die zu zahlende Steuer höher ausfällt als die Förderung, die während der Sparphase gezahlt wurde. Und Achtung: Die Steuer auf die Rente fällt auch in den Fällen an, wenn Sie gar keine Förderung erhalten haben (also kein Zulagenantrag gestellt wurde und bei der Steuererklärung auch nicht angegeben wurde).

Wir weisen deswegen nochmals eindringlich darauf hin, Riesterverträge überprüfen zu lassen. Und das bitte nicht durch Berater*innen durchführen zu lassen, die Ihnen den Vertrag verkauft haben.

Suchen Sie lieber eine*n unabhängige*n Expert*in, um sich echte Transparenz zu verschaffen.


Wir von abacus stehen Ihnen gerne dafür zur Verfügung.

P.S.: Inwiefern Wohnriester eine Lösung für das Problem sein kann, erläutere ich in meinem nächsten Blog.

Steffen Schneider

Bankbetriebswirt / European Financial Advisor
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