Die neue Bundesregierung hatte uns einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Viel ist aber seit dieser Ankündigung nicht passiert. Allerdings hat es im Bereich der KFW-Förderungen für Immobilienneubau und -modernisierungen tatsächlich ein paar positive Anpassungen gegeben.
Neubauten
Für (selbstgenutzte) Neubauten wurde der Zinssatz für die KFW-Programme 297 und 300 gesenkt. Bei beiden Programmen ist die Voraussetzung, dass energieeffizient gebaut wird. Es muss der KFW 40 Standard erreicht werden. Wenn das der Fall ist, kann ein KFW Kredit 297 aufgenommen werden. Hier lagen die Konditionen für einen Kredit mit 10jähriger Zinsbindung bis vor ein paar Wochen noch bei 2,80% p.a. (nom.) und sind auf aktuell 2,31% p.a. (nom.) gesenkt worden.
Das gilt für die längst mögliche Kreditlaufzeit von 35 Jahren. Wer in der Lage ist, das Darlehen schon in 10 Jahren vollständig zurückzuzahlen, erhält einen Zinssatz von 1,27% p.a. (nom.). Da sich die monatliche Kreditrate durch schnellere Rückzahlung des Darlehens dramatisch erhöht, ist das allerdings recht praxisfremd. Sofern das Jahreseinkommen wiederum unter einer gewissen Grenze liegt, besteht die Möglichkeit einen KFW Kredit 300 aufzunehmen.
Auch hier wurde der Zinssatz reduziert und liegt sogar bei 1,21% p.a. (nom.) bei 10 jähriger Zinsfestschreibung und 35 Jahren Laufzeit. Dieses Programm richtet sich an Familien mit Kindern. Bei zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze z.B. bei 100.000,– € zu versteuernden Einkommen.
Kauf und Modernisierung von Bestandsimmobilien
Wer eine bestehende Immobilie mit schlechtem Energiewert (Klasse F,G oder H) kauft und diese durch Sanierung energetisch so verbessert, dass sich der Energiewert auf unter 85kwh pro Quadratmeter reduziert, kann das KFW Programm 308 beantragen. Auch hier ist der Zinssatz im Oktober gesenkt worden und liegt bei aktuell 1,21% nom. p.a.. In diesem Zuge wurde auch die Grenze für den geforderten Energiewert angehoben. Dieser lag zuvor bei 70 kwh pro Quadratmeter. Dieses Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind. Je nach Kinderzahl liegt die Kredithöhe bei bis zu 150.000,– €. Dieses Programm dient ausschließlich zur Finanzierung des Kaufpreises. Wichtig ist zu beachten, dass ein Energieberater hinzugezogen werden muss, der spätestens nach 4,5 Jahren bestätigt, dass der verbesserte Energiewert erreicht wurde.
Zur Finanzierung der Modernisierungskosten bietet die KFW wiederum ein anderes Kreditprogramm an (261). Allerdings liegt der Zinssatz hier bei langen Laufzeiten bei 2,97% nom. p.a.. Das ist dann nicht mehr so attraktiv, zumal ein Tilgungszuschuss bei diesem Programm dazu führt, dass andere Zuschüsse nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Wiedereinführung des 55er KFW Standard für Förderprogramme
Für Dezember dieses Jahres ist von der KFW angekündigt, dass der alte KFW 55 Standard wieder eingeführt wird. Allerdings ist noch nicht bekannt, ob es dafür ein neues Förderprogramm gibt oder die bestehenden Vorgaben zum Energiewert angepasst werden.
Riester-Reförmchen
Es gibt aus regierungsnahen Kreisen seit einigen Wochen Aussagen, die darauf schließen lassen, dass noch in diesem Jahr die Riesterbedingungen angepasst werden sollen. Ob es hier allerdings um eine grundlegende Reform geht oder nur um kleine Anpassung bezüglich der Förderhöhe ist noch offen. Es macht aber auf jeden Fall Sinn, in den nächsten Wochen hier auf die Nachrichten zu achten, sofern man einen Riestervertrag hat. An dieser Stelle möchte ich unabhängig von einer Reform erneut empfehlen, Riesterverträge überprüfen zu lassen.
Die Förderthemen werden auf jeden Fall auch in Zukunft sehr komplex bleiben und es ist ratsam genau zu rechnen und sich von Experten beraten zu lassen. Dazu zählen bei Immobilienprojekten neben den Baufachleuten und Energieberatern auch Finanzierungsexperten. Denn durch eine optimale Finanzierung kann viel Geld gespart werden und durch einen guten Berater viel Zeit und Nerven.

