Finanzen: Was sich 2021 für Versicherte und Hauskäufer ändert

Alle Jahre wieder kommen nicht nur das Christkind und ein neues Jahr, sondern auch eine Menge wichtiger Neuerungen für 2021 auf Versicherte und Hausbesitzer*innen zu. Ein positives Fazit zieht die Deutsche Versicherungswirtschaft: „Für die meisten Versicherten gibt es gute Nachrichten“ (Das Investment, 04.12.2020). Gehen wir also gemeinsam und optimistisch gestimmt ins neue Jahr 2021!

Das ändert sich 2021

ALTERSVORSORGE

Höhere Steuerersparnis für jeden, der eine Basis-Rente (Rürup-Rente) bespart und so seine späteren Renteneinkünfte aufbessern möchte: Tatsächlich sind ab 2021 92% Ihrer Beiträge steuerlich abzugsfähig!

GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

Ab dem 1.1. gelten neue Einkommensgrenzen. Arbeitgeber und Versicherte der allgemeinen Rentenversicherungen müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.700 Euro (alte Bundesländer) im Monat zahlen. Für Einkommen, die über diesen 6.700 Euro liegen, müssen für diese Differenz keine Beiträge gezahlt werden.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV wird von 56.250 Euro auf 58.050 Euro im Jahr erhöht. Der Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3%. Außerdem: Wer sich im neuen Jahr privat versichern möchte, muss ein Jahresbruttoeinkommen von mind. 64.350 Euro in 2021 verdienen. Bereits privat versicherte können sich über eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses freuen; dieser steigt auf 379,74 Euro monatlich.

AUTOVERSICHERUNG

Durch die jährlich neu zusammengestellten Typ- und Regionalklassen können so Einige sich auf niedrigere Beiträge freuen. Sollte das auf Sie nicht zutreffen, sprechen Sie den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens an und lassen Sie sich günstigere Alternativen aufzeigen.

HÖHERE WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Sie erhalten ab 2021 10% (bisher 8,8%) Zuschuss auf Ihren Sparbeitrag. Maximal zulagenbegünstigt sind für Alleinerziehende 700€ im Jahr statt bisher 512€, bei Paaren sind es 1.400€ statt bisher 1.024€.

STEIGENDE ENERGIEKOSTEN

Ab 2021 müssen Unternehmen eine höhere CO2-Abgabe zahlen. Das hat für Hauskäufer steigende Energiepreise für Öl- und Gasheizungen zur Folge.

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlags:
Für 90% der heutigen Zahlenden wird der Solidaritätszuschlag komplett entfallen. Für weitere 6,5% entfällt er zumindest teilweise. Besonders kleinere und mittlere Einkommen erzielen somit ab 2021 eine höhere Nettoauszahlung.

MAKLERKOSTEN WERDEN NEU VERTEILT

Ab Mitte Dezember zahlen Sie als Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung nur noch maximal 50% der Maklercourtage. Die andere Hälfte zahlt der Verkäufer.

BAUKINDERGELD VERLÄNGERT

Die Antragsfrist wird verlängert: Sollten Sie bis zum 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnen, eine Baugenehmigung erhalten oder Baubeginn Ihres Traumhauses haben, so können Sie weiterhin 10 Jahre lang 1.200€ Baukindergeld erhalten (sofern Sie die Kriterien dafür erfüllen).

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