Schadensprävention leicht gemacht

Herzlich Willkommen auf unserem Blog zum Thema Schadensprävention

Gerade jetzt wechselt das Wetter draußen urplötzlich von herrlichem Sonnenschein zu einem tiefschwarzen Himmel. Gleich wird es tierisch regnen und stürmen. Oder vielleicht sogar hageln?

Solche spontanen Wetterumschwünge erleben auch wir hier im Norden und nicht nur die Menschen im Süden Deutschlands.

Durch diese plötzlichen Wetterumschwünge und die zunehmende Intensität entstehen viele Wohngebäude-, Hausrat-,oder Kfz-Schäden. Wir haben aktuell die unwetterreichste Jahreszeit des Jahres, was wir auch an den zunehmenden Schadensmeldungen beobachten können.

Um dem Wetter einen Schritt voraus zu sein, können Sie aktiv Schadensprävention betreiben, um nicht nur ihr Haus, sondern auch ihren Hausrat zu schützen.

Diese Dinge können Sie tun, um vorzubeugen:

  • Schicken Sie Ihren Dachdecker regelmäßig zur Dachinspektion
  • Achten Sie auf Rissbildung in den Wänden und Fassaden
  • Die Fenster und Türen sollten nicht nur verschlossen sein, sondern auch langfristig wasserdicht sein. Machen Sie hierfür einen Papiertest, indem Sie ein Blatt Papier vertikal zwischen das Fenster klemmen und versuchen, das Papier bei geschlossenem Fenster rauszuziehen. Gelingt dies mühelos, ist das Fenster undicht
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Dachrinnen und Abflüsse und entfernen Sie Blätter
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Jahr Ihre Rückstauklappe und lassen Sie sich diese einbauen, wenn Sie noch keine besitzen
  • Sichern Sie Gegenstände vor Sturmschäden, indem Sie diese nach Benutzung an sicheren Orten verstauen
  • Lagern Sie Ihren Hausrat im Keller nicht unmittelbar auf dem Boden, da die Versicherung im Zweifel nicht für einen entstanden Nässeschaden aufkommen könnte. Eignen tun sich Schwerlastregale aus dem Baumarkt, da sie stabil und witterungsfest sind

Doch was tun, wenn es doch zu einem Schaden gekommen ist? Diese Sofortmaßnahmen müssen Sie ergreifen:

  1. Halten Sie den Schaden so gering wie möglich
  2. Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer
  3. Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer
  4. Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos und/oder Beweisstücken

Schauen Sie auch gerne in unserem Blog vom 26.03.2021 vorbei. Hier gibt es Informationen dazu, welche Schäden von der Hausratversicherung und welche von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Wie hoch die Schadenhöhe in Ihrer Region sein kann, können Sie mithilfe des Naturgefahrenchecks der GDV überprüfen.

Toi, toi toi und passen Sie auf sich , Ihre Lieben und ja, auch auf Ihre Besitztümer auf.

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