Vorsorge für den Notfall

Es war einmal ein Notfall

19:56 Hannah und Erwin sitzen entspannt auf dem Sofa

19:57 Erwin steht auf und holt sich ein alkoholfreies Bier

19:58 Erwin kommt zurück. Hannah liegt bewusstlos auf dem Boden vor dem Sofa

Oh Gott! Ein Schlaganfall? Was tun?

20:03 Erwin hat einen Rettungswagen gerufen. Und jetzt?

Hat Erwin den Notfallordner zur Hand?

Steht eine Notfalldose für die Rettungssanitäter im Kühlschrank?

Weiß Erwin über Blutgruppe, Allergien und Medikamentenunverträglichkeiten Bescheid?

20:07 Es muss schnell gehen! Jede Minute zählt!

20:15 Die Sanitäter treffen ein. Zum Glück haben Erwin und Hannah in der Vergangenheit vieles geregelt.

Aufgrund des Notfallheftchens konnten in 30 Sekunden alle lebensnotwendigen Fragen beantworten werden und Hannah hat große Chancen, ohne bleibende Schäden den Schlaganfall zu überstehen.

Erwin hat auch rechtskonforme Vollmachten für medizinisch notwendige Behandlungen. Eine Patientenverfügung hilft ihm dabei, alles so mit den Medizinern abzustimmen, wie Hannah es sich gewünscht hat.

Später hat er alle Kontovollmachten und Passwörter griffbereit.

Zum Glück, denn er und Hannah haben einen Notfallplan. Ihnen ist vieles erspart geblieben. Ebenso haben Erwin und Hannah eine Vorsorgevollmacht – diese ist zusätzlich notariell beglaubigt.

Doch was geschieht ohne Notfallplan, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

In diesen Fall stellt das Gesetz auch Familienangehörigen mächtige Handlungshürden auf. Die Vorstellung, dass ein Ehegatte oder eigene Kinder automatisch handeln dürfen, ist ein Irrglaube.

Im Notfall bleiben Angehörige handlungsunfähig. Kreditraten, Strom, Gas, Telefon, Abos und Beiträge laufen weiter und gleichzeitig können Einnahmen wegfallen oder deutlich geringer ausfallen. Werden finanzielle Mittel für Pflegekosten benötigt, ist eine Vollmacht unerlässlich. Zwar sieht das Betreuungsrecht vor, dass die engsten Angehörigen auch einen Betreuerstatus erhalten – aber kennst Du auch die Rechte und Pflichten eines Betreuers?

Das neue Notvertretungsrecht ist bei gesundheitlichen Fragestellungen (und nur bei diesen) eine kurzfristige und kleine Hilfe. Jedoch gilt dies erstens nur für Ehepartner und zweitens nur für wenige Monate.

Mut besteht nicht darin, dass man die Gefahr blind übersieht, sondern dass man sie sehend überwindet.

Verwaltung Deiner Immobilie(n) ohne Vorsorgevollmacht?

Hinsichtlich Deiner Immobilie können Deine Angehörigen ohne notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht nicht handeln. Vielleicht wird es notwendig, Deine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, weil das Geld für Deine Pflege benötigt wird. Oder es muss ein Kredit aufgenommen werden, um Dein Zuhause barrierefrei umzubauen und an Deine neue Lebenssituation anzupassen.

Ohne die notarielle Vollmacht sind Deine Angehörigen jedoch nicht in der Lage, die Immobilie zu beleihen oder zu veräußern. Eine Immobilie dann im schlimmsten Fall mit einer sogenannten Erbengemeinschaft zu verwalten oder zu verkaufen, ist in der Regel eine sehr nervenaufreibende und kostenintensive Angelegenheit.

Wenn Du Deine Angehörigen liebst und diese für die Zukunft entlasten willst, dann erstelle eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und kümmere Dich auch um eine Patientenverfügung. Damit lässt sich ein hilfreicher Notfallplan erstellen und auch die weiteren erbschaftsrechtlichen Fragestellungen können übersichtlicher und einfacher bearbeitet werden.

Fazit

Es benötigt nicht allzu große Anstrengungen, um richtig vorzusorgen – es wird Dir und Deinen Angehörigen eine ganz große Hilfe sein!

Kümmern wir uns gemeinsam um Deine Notfallplanung.

Wir alle brauchen sie eines Tages.

Gehen wir es an!

Weitere Informationen finden Sie hier

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